"Der Tod ist die Grenze des Lebens, nicht aber der Liebe." (unbekannt)
Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist ein trauriges und einschneidendes Ereignis. Wenn Sie eine nahestehende Person durch Tod verloren haben, möchten wir Ihnen unser herzliches Mitgefühl aussprechen. Gerne unterstützen und begleiten wir Sie im persönlichen Gespräch.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte zum Beachten.
Wenn eine Person zu Hause gestorben ist, ist der behandelnde Arzt oder der Hausarzt zu benachrichtigen. Sollte dieser nicht erreichbar sein, muss der Notfallarzt gerufen werden (Tel. 041 660 33 77 oder Tel. 117 der Polizei). Der Arzt stellt die Todesursache fest und stellt die Todesbescheinigung aus.
Die Spital-, bzw. Heimbehörden besorgen die nötigen Formalitäten und lassen vom Arzt eine Todesbescheinigung ausstellen.
Bei Unfalltod oder Suizid muss die Polizei beigezogen werden. Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Arzt.
Der Bestatter hilft bei der Erledigung von Formalitäten und im Einzelnen bei:
Bei einer Urnenbeisetzung klärt das Bestattungsinstitut ab, wann die Kremation stattfinden und die Urne freigegeben wird. Eine Einäscherung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Die Urnenbeisetzung erfolgt in der Regel innert ein bis zwei Wochen nach dem Tode. Eine zeitliche Grenze ist nicht gesetzt. Eine Erdbestattung hat frühestens 48 Stunden und spätestens 120 Stunden nach dem Tod zu erfolgen.
Den Termin für die Beerdigung legen die Angehörigen in Rücksprache mit dem Pfarramt fest. In Kerns finden die Beerdigungen in der Regel zwischen Montag und Freitag je am Morgen um 09.30 Uhr oder am Nachmittag um 14 Uhr statt. Die Trauergäste besammeln sich in der Kirche für den Gottesdienst. Anschliessend ziehen alle gemeinsam auf den Friedhof und zum Grab für die Beisetzung. Ebenso ist eine Abschiedsfeier direkt auf dem Friedhof möglich. Für die Abschiedsfeier gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Wir helfen Ihnen im Gespräch gerne, einen passenden Rahmen für die Abschiedsfeier zu finden.
Ungefähr nach einem Jahr findet in der Regel das Jahresgedächtnis statt, das mit dem Pfarramt spätestens 6 bis 8 Wochen zuvor vereinbart werden sollte.